Entsprechenserklärung 2010
Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG erklären gemäß § 161 AktG:
Die PATRIZIA Immobilien AG hat im Geschäftsjahr 2009 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 und in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen und wird vom Geschäftsjahr 2010 an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Keine elektronische Übermittlung der Einberufungsunterlagen zur Hauptversammlung (Ziffer 2.3.2 des Kodex)
Die Gesellschaft hat die Einberufung zur Hauptversammlung 2009 mitsamt den Einberufungsunterlagen den in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen nicht auf elektronischem Weg übermittelt. Obwohl die Satzung die Übermittlung auf elektronischem Weg ermöglicht, erachtet die Gesellschaft die Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem Weg derzeit als noch nicht praktikabel und aus rechtlicher Sicht für nur unzureichend durchführbar.
Kein Selbstbehalt bei D&O Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex)
Nach Ziffer 3.8 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abschließt. Für den Vorstand wird der Selbstbehalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 93 (2) S. 3 AktG ab dem 1. Juli 2010 verpflichtend. Für das Geschäftsjahr 2009 wurde eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt von Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.
Nach Beendigung des laufenden D&O-Vertrags ist vorgesehen, fristgerecht einen Selbstbehalt nach den Regelungen des § 93 (2) S. 3 zu vereinbaren und für den Vorstand einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. Für den Aufsichtsrat ist auch zukünftig kein Selbstbehalt vorgesehen.
Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.2 Absatz 2, Ziffer 5.3 des Kodex)
Nach Ziffer 5.2 Absatz 2 und Ziffer 5.3 des Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen weder erforderlich noch sinnvoll und würde die Arbeit des Gremiums unnötig erschweren. Die Empfehlungen zur Bildung von Ausschüssen und zum Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats sind für die Gesellschaft damit ohne Bedeutung.
Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 des Kodex)
Nach Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll die Vergütung des Aufsichtsrats den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigen. Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG berücksichtigt den Vorsitz im Aufsichtsrat, sieht jedoch aufgrund der Anzahl von drei Mitgliedern keine Differenzierung zwischen stellvertretendem Aufsichtsratsvorsitzendem und einfachem Mitglied vor. Ausschüsse werden nicht gebildet.
Zur Erhöhung der Transparenz und um die Bedeutung des Corporate Governance Kodex für die PATRIZIA Immobilien AG umfassend darzustellen, nehmen wir in dieser Entsprechenserklärung auch Stellung zur Einhaltung der Anregungen des Kodex. Mit Ausnahme der folgend genannten Anregungen wurde im Geschäftsjahr 2009 allen Anregungen des Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen bzw. soll im Geschäftsjahr 2010 entsprochen werden:
Übertragung der Hauptversammlung im Internet (Ziffer 2.3.4 des Kodex)
Die Hauptversammlung 2009 wurde aus Kostengründen nicht im Internet übertragen. Eine Übertragung der Hauptversammlung 2010 im Internet ist ebenfalls aus Kostengründen nicht vorgesehen.
An den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile der erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 des Kodex)
Die erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats ist abhängig von der Höhe der Dividende für das jeweilige Geschäftsjahr und enthält somit keine Komponenten, die sich am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren.
Augsburg, den 14. Dezember 2009
Der Vorstand:
Wolfgang Egger
Arwed Fischer
Klaus Schmitt
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Theodor Seitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats



