Entsprechenserklärung 2008
Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG erklären gemäß § 161 AktG:
Die PATRIZIA Immobilien AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in der Erklärung gemäß § 161 AktG für das Vorjahr aufgeführt sind.
Vom Geschäftsjahr 2008 an wird die PATRIZIA Immobilien AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Keine elektronische Übermittlung der Einberufungsunterlagen zur Hauptversammlung (Ziffer 2.3.2 des Kodex)
Die Gesellschaft hat die Einberufung zur Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen den in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen nicht auf elektronischem Weg übermittelt, da hierzu kein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung vorliegt. Es ist jedoch vorgesehen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2008 einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Kein Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex)
Nach Ziffer 3.8 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abschließt. Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt vorsieht. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Eines Selbstbehaltes bedarf es daher nicht.
Keine Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter als variable Vergütungsbestandteile des Vorstands (Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 2 des Kodex)
Nach Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 2 des Corporate Governance Kodex soll die Vergütung des Vorstands auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter enthalten. Insbesondere Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre, Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen (Phantom Stocks) sollen gemäß Ziffer 4.2.3 Absatz 3 als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter dienen. Die Gesamtvergütung des Vorstands der PATRIZIA Immobilien AG umfasste im Geschäftsjahr 2007 fixe und variable Bestandteile, jedoch keine variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 wurde bereits ein Konzept zur Ausgestaltung einer variablen Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter vorgestellt, das in seiner Gestaltung den Anforderungen des Corporate Governance Kodex entspricht. Das neue Vergütungsmodell für den Vorstand tritt mit Beginn des Geschäftsjahres 2008 in Kraft.
Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.2 Absatz 2, Ziffern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 des Kodex)
Nach Ziffer 5.3.1 des Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Nach Ziffer 5.2 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende zugleich Vorsitzender von Ausschüssen mit Ausnahme des Prüfungsausschusses sein. Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen weder erforderlich noch sinnvoll. Die Empfehlungen zur Bildung von Ausschüssen und zum Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats sind für die Gesellschaft damit ohne Bedeutung.
Keine Berücksichtigung des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.7 Absatz 1 Satz 3 des Kodex)
Nach Ziffer 5.4.7 Absatz 1 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll die Vergütung des Aufsichtsrats den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigen.
Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG berücksichtigt den Vorsitz im Aufsichtsrat, sieht jedoch aufgrund der Anzahl seiner Mitglieder keine Differenzierung zwischen stellvertretendem Aufsichtsratsvorsitzendem und einfachem Mitglied vor. Ausschüsse sind nicht gebildet.
Veröffentlichung des Konzernabschlusses (Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex)
Nach Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die PATRIZIA Immobilien AG hat bislang sämtliche Geschäfts- und Zwischenberichte innerhalb der vorgenannten Fristen veröffentlicht und wird den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex zur Veröffentlichung auch künftig entsprechen. Lediglich der Konzernabschluss 2007 wird hiervon abweichend erst am 2. April 2008 veröffentlicht werden, da zum 1. März 2008 Herr Arwed Fischer als neuer Finanzvorstand bestellt wurde und Herrn Fischer hinreichend Zeit eingeräumt werden soll, um sich mit der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2007 vertraut zu machen.
Augsburg, den 3. März 2008
Der Vorstand:
Wolfgang Egger
Arwed Fischer
Alfred Hoschek
Klaus Schmitt
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Theodor Seitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats



