Entsprechenserklärung 2007

Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2007

Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die PATRIZIA Immobilien AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in der Erklärung gemäß § 161 AktG für das Vorjahr aufgeführt sind.

Vom Geschäftsjahr 2007 an wird die PATRIZIA Immobilien AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 12. Juni 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Kein Selbstbehalt bei D&O Versicherungen (Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex)

Nach Ziffer 3.8 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abschließt. Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt vorsieht. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Eines Selbstbehaltes bedarf es daher nicht.

Keine Vergütung des Vorstandes mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Ziffer 4.2.3 des Kodex)

Nach Ziffer 4.2.3 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex soll die Vergütung des Vorstandes auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter enthalten. Insbesondere Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre, Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen (Phantom Stocks) sollen gemäß Ziffer 4.2.3 Absatz 3 als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter dienen. Die Gesamtvergütung des Vorstandes umfasst derzeit zwar fixe und variable Bestandteile, jedoch noch keine Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Die entsprechenden Empfehlungen des Corporate Governance Kodex sind für die Gesellschaft damit ohne Bedeutung. Es ist beabsichtigt, der Hauptversammlung am 13. Juni 2007 ein Konzept zur Ausgestaltung eines möglichen Aktienoptionsprogramms und/oder vergleichbarer Gestaltungen vorzustellen, welches den Anforderungen von Ziffer 4.2.3 des Corporate Governance Kodex entspricht.

Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.2 Absatz 2 des Kodex)

Nach Ziffer 5.2 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende zugleich mit Ausnahme des Prüfungsausschusses Vorsitzender von Ausschüssen sein. Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll (vgl. Erklärung zu Ziffer 5.3 des Kodex). Die entsprechende Empfehlung ist für die Gesellschaft damit ohne Bedeutung.

Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3 Absatz 1 des Kodex)

Nach Ziffer 5.3 Absatz 1 des Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll.

Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Ziffer 5.3 Absatz 2 des Kodex)

Nach Ziffer 5.3 Absatz 2 des Corporate Governace Kodex soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten. Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll.

Keine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.7 Absatz 2 des Kodex)

Nach Ziffer 5.4.7 Absatz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten derzeit keine erfolgsorientierte Vergütung. Um den erhöhten Anforderungen an den Aufsichtsrat Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, der Hauptversammlung am 13. Juni 2007 eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung in Form einer Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Danach soll die Vergütung des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Komponente erhalten.

Augsburg, den 23. Februar 2007


Der Vorstand:

Wolfgang Egger
Alfred Hoschek
Klaus Schmitt
Dr. Georg Erdmann


Für den Aufsichtsrat:

Dr. Theodor Seitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats

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