Entsprechenserklärung 2006

Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Zum Zeitpunkt dieser Erklärung entspricht der Vorstand und Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobi-lien AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fas-sung vom 2. Juni 2005 mit folgenden Ausnahmen:

Ziffer 3.8 Satz 3 (D&O-Versicherung – Selbstbehalt der Organmitglieder)

Die PATRIZIA Immobilien AG hat eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abge-schlossen, die keinen Selbstbehalt für die Gremienmitglieder vorsieht. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung der PATRIZIA Immobilien AG keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbe-wusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Aus diesem Grund entspricht die PATRIZIA Immobilien AG die-ser Empfehlung nicht.

Ziffer 4.2.3 (Gesamtvergütung des Vorstandes)

Die Gesamtvergütung des Vorstandes der PATRIZIA Immobilien AG umfasst derzeit neben fi-xen und variablen Bestandteilen noch keine Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreiz-wirkung und Risikocharakter. Auch Begrenzungsmöglichkeiten für außerordentliche, nicht vor-hergesehene Entwicklungen sind nicht vereinbart.

Die Grundzüge des Vergütungssystems werden weder auf der Internetseite bekannt gemacht oder im Geschäftsbericht erläutert noch informiert der Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptver-sammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung.

Sobald der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG ein überzeugendes Konzept zur Ausge-staltung einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erar-beitet und umgesetzt hat, wird die PATRIZIA Immobilien AG darüber in geeigneter Form infor-mieren.

Ziffer 4.2.4 Satz 2 (Individualisierter Ausweis der Vergütung des Vorstandes)

Die PATRIZIA Immobilien AG entspricht derzeit nicht der Empfehlung, die Vergütung des Vor-standes individuell auszuweisen. Die PATRIZIA Immobilien AG weist jedoch im Anhang des Konzernabschlusses die Gesamtvergütung des Vorstandes aufgeteilt nach Fixum und erfolgs-bezogenen Komponenten aus.

Ziffer 5.2 Satz 2 (Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden in den Ausschüssen, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzung vorbereiten)

Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder halten die Gremien der PATRIZIA Immobilien AG die Bildung von Ausschüssen für nicht sinnvoll. Auf Grund nicht gebildeter Ausschüsse kann die PATRIZIA Immobilien AG der Empfehlung, der Aufsichtsratsvorsitzende soll zugleich Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratsitzung vorbereiten, nicht entsprechen.

Ziffer 5.3 (Bildung von Ausschüssen)

Der Aufsichtsrat der PATRIZIA Immobilien AG besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder halten die Gremien der PATRIZIA Immobilien AG die Bildung von Ausschüssen für nicht sinnvoll.

Ziffer 5.4.7 Satz 4 und 5 (Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrates)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten derzeit keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Vergü-tung des Aufsichtsrates wird entsprechend der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt.

Ziffer 5.4.7 Satz 6 und 7 (Individualisierter Ausweis der Vergütung des Aufsichtsrates)

Die von der Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlten Vergütungen und/oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermitt-lungsleistungen werden nicht individualisiert, sondern in einer Summe angegeben.

Für den Vorstand:

Wolfgang Egger
Vorstandsvorsitzender


Für den Aufsichtsrat:

Dr. Theodor Seitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats

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