Directors´ Dealings
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, eigene Geschäfte mit Aktien der PATRIZIA Immobilien AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn diese eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten.
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2011 | |
In den Geschäftsjahren 2009 und 2010 wurden keine mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäfte getätigt | |
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2008 | |
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2007 | |
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2006 | |



