Directors´ Dealings
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) haben alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, eigene Geschäfte mit Aktien der PATRIZIA Immobilien AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn diese eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten.
Im Geschäftsjhar 2009 wurden keine mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäfte getätigt
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2008 | |
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2007 | |
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2006 |



